Naturheilpraxis Petra Püschel - Praxis für Säuglingsbehandlung

Kostenübernahme

 

Ergotherapeutische Behandlung: - privat-

Die Behandlung findet aufgrund ärztlicher Verordnung statt.

Die Behandlungskosten werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu den jeweils vereinbarten Tarifen übernommen.
Weiterhin ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die sogenannte Beihilfe (Beamte und Post) zu den jeweils vereinbarten Sätzen möglich.

Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe Ihr vereinbarter Satz liegt.

Gesetzlich Versicherte (GKV) haben die Möglichkeit als Selbstzahler mit ärztlicher Verordnung behandelt zu werden.

Heilpraktische Behandlung:


Die Übernahme der Kosten einer heilpraktische Behandlung erfolgt durch die private Krankenversicherungen (PKV), private Zusatzversicherungen und der Beihilfe (Beamte und Post) entsprechend der vereinbarten Tarife.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen heilpraktische Behandlungen nicht.
Für die gesetzlich Versicherten gibt es die Möglichkeit, die Kosten der heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklerung geltend zu machen.

Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung Ihnen die Kosten erstattet, ist abhängig von den jeweils vereinbarten Tarifen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung.


ICH BITTE SIE ZU BEACHTEN:


Es handelt sich hier um eine reine BESTELLPRAXIS.

Das bedeutet, dass der vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Ich bitte Sie, sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, mir 24h vorher Bescheid zu geben. Der Anrufbeantworter ist auch am Wochenende eingeschaltet.

Bei kurzfristigen Terminverhinderungen, gibt es bei mir die Möglichkeit der Telemedizin. 

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass der Termin Ihnen privat in Rechnung gestellt wird, sollte es mir nicht möglich sein, einen kurzfristig abgesagten Termin anderweitig zu vergeben.